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Freitag, den 26. Juni 2020 um 04:51 Uhr

Verlängerung der Übergangsfrist für ISO/IEC 17025 bis 01.06.2021, Dringlichkeit bleibt bestehen

Die internationale Akkreditierungsorganisation International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) hat die Umstellungsfrist für die revidierte Version der Labornorm ISO/IEC 17025:2017 verlängert. Anlässlich der sich zwangsläufig durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen wird diese Frist nun erst am 1. Juni 2021 statt bereits am 30. November 2020 enden.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) begrüßt dieses Ergebnis und rät allerdings dringend dazu, geplante Begutachtungstermine für die Umstellung nicht zu verlegen, um eine rechtzeitige Anpassung auf die neue Norm sicherzustellen.

Allerdings ist der Harmonisierungsstatus der bisherigen Fassung der EN ISO/IEC 17025:2005 innerhalb der Europäischen Union noch nicht angepasst. Die EN ISO/IEC 17025:2005 verliert den Status als harmonisierte Norm nach jetzigem Stand nach dem 31. Dezember 2020. Die Europäische Akkreditierungsorganisation EA ist im ständigen Austausch mit der Europäischen Kommission, damit diese den Status als harmonisierte Norm an den verlängerten Übergangszeitraum anpasst. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, würden innerhalb der EU alle noch auf dieser alten Norm basierenden Akkreditierungen im Januar 2021 trotz der ILAC-Verlängerung ihre Gültigkeit verlieren. Die neue Übergangsfrist für ISO/IEC 17025:2017 soll dann im Offiziellen Journal der EU (OJEU) veröffentlicht werden.

Nach wie vor hat ein erheblicher Anteil der Laboratorien die Umstellung ihrer Akkreditierung noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Die DakkS rät deswegen dringend an, dass alle noch nicht auf die neue Norm umgestellten Labore auf keinen Fall zusätzliche Zeit verstreichen lassen oder sogar geplante DAkkS-Begutachtungen verschieben sollen. Da die DAkkS dafür erhebliche Begutachtungsressourcen bereitstellen muss, wird sie eine überproportional hohe Anzahl durchzuführender Begutachtungen zur Umstellung zum Ende der Übergangsphase nicht realisieren können.

Um eine rechtzeitige Anpassung nicht zu gefährden, sollten bereits geplante Begutachtungstermine beibehalten werden. Trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen kam die DAkkS in den vergangenen Monaten ihrer Akkreditierungstätigkeit im größtmöglichen Umfang durch Fernbegutachtungen nach.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/umstellungsfrist-verl%c3%a4ngert-dringlichkeit-bleibt-bestehen

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (06/2020)

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