Volltextsuche

Top Suchbegriffe



Dienstag, den 04. Juli 2017 um 08:00 Uhr

Befunde nach TrinkwV sind an den Anlagenbetreiber zu richten

Die Praxis von Dienstleistungsunternehmen, neben deren handwerklichen Serviceleistungen zu Trinkwasserinstallationen auch die Probenahme nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchzuführen und lediglich die Untersuchungen dann an ein akkreditiertes Labor zu vergeben, hat eine gerichtliche Bewertung erfahren. Als Konsequenzen könnten Anpassungen der Befunde der Untersuchungsstellen erforderlich sein. Darauf weist der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hin.


Den ganzen Artikel finden Sie unter:

http://www.vup.de/artikel.php?typ=I&id=2379

Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) (06/2017)

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.