Die Praxis von Dienstleistungsunternehmen, neben deren handwerklichen Serviceleistungen zu Trinkwasserinstallationen auch die Probenahme nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchzuführen und lediglich die Untersuchungen dann an ein akkreditiertes Labor zu vergeben, hat eine gerichtliche Bewertung erfahren. Als Konsequenzen könnten Anpassungen der Befunde der Untersuchungsstellen erforderlich sein. Darauf weist der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hin.
Den ganzen Artikel finden Sie unter:
http://www.vup.de/artikel.php?typ=I&id=2379
Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) (06/2017)
Dienstag, den 04. Juli 2017 um 08:00 Uhr