Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 30.11.2017 folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe aktualisiert bzw. ergänzt:
• TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
• TRGS 903 - Biologische Grenzwerte
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Ar-beitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Er-kenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Die Regeln stehen auf der Seite der BAuA zum Download zur Verfügung.
Den Artikel finden Sie unter:
https://www.baua.de
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (12/2017)
Freitag, den 08. Dezember 2017 um 10:53 Uhr