Volltextsuche

Top Suchbegriffe



Mittwoch, den 20. Dezember 2017 um 12:54 Uhr

Akkreditierung: Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gebührenverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Bundesgesetzblatt vom 13. Dezember 2017 die Akkreditierungsstellen­gebührenverordnung (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und wird zukünftig die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein.

Die neue Gebührenverordnung nimmt laut DAkkS eine nach über acht Jahren notwendige rechtliche und kostenspezifische Anpassungen vor. Sie berücksichtigt die Neuerungen im Bundesgebührenrecht. Die DAkkS finanziert sich im Wesentlichen über Gebühren, die sie für ihre Akkreditierungstätigkeit im hoheitlichen Bereich der Konformitätsbewertung erhält.

Die zentrale Neuerung der Verordnung ist, dass die bisherigen Rahmengebühren und Pauschalen wegfallen und die Akkreditierungskosten künftig über Zeitgebühren aufwandsbezogen berechnet werden sollen. Begründung: Der Aufwand eines Akkreditierungsverfahrens ist entscheidend von seiner Komplexität und seinem Umfang abhängig. Der Aufwandsbezug und die festgelegten Stundensätze der neuen Gebührenverordnung sollen somit eine präzisere und gerechtere Berechnung der Kosten ermöglichen.

Mit der neuen Akkreditierungsstellengebührenverordnung sollen ab jetzt alle nötigen Details für die Umsetzung vorliegen, die die DAkkS ab sofort mit höchster Priorität vorantreiben will. Die DAkkS wünscht dabei auf ihrer Homepage ausdrücklich einen Dialog mit ihren Kunden, um die Akkreditierungsprozesse weiter zu optimieren.

Die genauere Betrachtung der neuen Gebührenverordnung zeigt allerdings, dass viele der Dienstleistungen nur noch „nach Aufwand“ berechnet werden, ohne diesen Aufwand genauer zu spezifizieren. Wie dieser zeitliche Aufwand genau bestimmt wird, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Eine seriöse Vorausplanung der anfallenden Akkreditierungskosten ist somit unmöglich geworden.

Diese mangelnde Transparenz wurde bereits vom Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien VUP kritisiert und in einem Treffen mit Bundesministerin Zypries angesprochen. Das Resultat ist, dass es Anfang 2018 ein erstes Treffen zur Erarbeitung des vom VUP geforderten "Transparenz- und Effizienzpakets" geben wird.

Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle (AkkstelleGebV) sollen in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der VUP, VdTÜV, BDI und DAkkS unter Regie des Wirtschaftsministeriums prozessverbessernde Maßnahmen erarbeitet werden.

Zeitgleich zum Start der neuen Gebührenverordnung wird die DAkkS ihr neues Überwachungskonzept einführen. Hintergrund: Die regelmäßige Begutachtung aller akkreditierten Stellen ist zentraler Bestandteil einer Akkreditierung. Der risikobasierte Ansatz des neuen Überwachungskonzeptes wird zukünftig mehr Flexibilität bei dem Intervall und Umfang von Überwachungsbegutachtungen ermöglichen. Zudem werden Akkreditierungen zukünftig in der Regel ohne Befristung erteilt.

Weitere Details zum Inhalt und zur Umstellung der neuen Gebührenverordnung für akkreditierte Stellen finden Sie in einem FAQ auf der Webseite der DAkkS.
https://www.dakks.de/neue-akkstellegebv
Download: Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengebührenverordnung–AkkStelleGebV)


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.klinkner.de/hinweise/6867-2017-12-20-12-34-57

Quelle: Klinkner & Partner GmbH (12/2017)

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.