Was vereinfacht sich für Kunden?
Ab sofort ergeben sich folgende Änderungen im Antragsverfahren:
- Bei der Antragstellung wählen Kunden der DAkkS nun je nach Anlass zwischen zwei verschiedenen Formularen: dem „Antrag auf Akkreditierung bzw. Reakkreditierung“ und dem „Antrag auf Änderung einer Akkreditierung“. Dabei wurden die notwendigen Angaben für die Beantragung einer Änderung der Akkreditierung in dem vereinfachten Formular deutlich reduziert.
- Zur Änderung eines laufenden Antrags steht zudem ein neues Formblatt zur Verfügung, das die Änderungswünsche der Kunden sicherer und schneller als bisher erfasst und in das laufende Verfahren integriert.
- Zudem vereinfacht sich in den neuen Formblättern der Nachweis einer Vertretungsberechtigung. Der Unterzeichner des Antrags bestätigt durch Ankreuzen, dass er im Namen des Rechtsträgers zur Unterschrift berechtigt ist. Nur wenn diese Erklärung nicht abgegeben wurde, muss eine schriftliche Vollmacht oder Ähnliches vorgelegt werden.
Die DAkkS beantwortet zentrale Fragen zum Antragsverfahren direkt auf ihrer Website. Detaillierte Hinweise und Ausfüllhilfen finden sich zudem im hinteren Teil des Antragsformulars für die Erst- und Reakkreditierung.
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Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (02/2018)