Volltextsuche

Top Suchbegriffe



Dienstag, den 20. März 2018 um 09:16 Uhr

Neuerung bei Vorschusszahlungen im Akkreditierungsverfahren

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird ab dem 1. April 2018 auch für die regelmäßigen Überwachungsbegutachtungen Vorschüsse erheben. Gleichzeitig will die DAkkS bei allen Akkreditierungsvorgängen den Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung näher zum Termin der Vor-Ort-Begutachtungen verschieben. Laut DAkkS entspricht das einem vielfach von Konformitätsbewertungsstellen geäußerten Wunsch.

Hintergrund: Die Akkreditierungsstelle erhebt für ihre sogenannten „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ Vorschüsse bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Die im hoheitlichen Bereich nicht gewinnorientierte arbeitende DAkkS will sich so ihre Zahlungsverpflichtungen absichern, die sie selbst bereits vor ihrer Leistungserbringung eingeht. Die gesetzliche Grundlage für das Anfordern von Vorschusszahlungen ist das Bundesgebührengesetz sowie das im Juli 2017 geänderte Akkreditierungsstellengesetz.

Bisher wurden Vorschusszahlungen nur bei Erst- und Reakkreditierungen sowie Erweiterungen verlangt. Bei Überwachungen, die den größten Anteil aller Akkreditierungsvorgänge ausmachen, werden die zu erbringenden Leistungen von der DAkkS vorfinanziert.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/neuerung-bei-vorschusszahlungen-im-akkreditierungsverfahren

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (03/2018)

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.