Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 13. Dezember 2017 im Bundesgesetzblatt die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die neue Verordnung wird am 1. Juli 2018 in Kraft treten und von diesem Zeitpunkt an die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein.
Die DAkkS hat hierzu für Sie wichtige Fragen und Antworten zur neuen AkkStelleGebV zusammengestellt – unterteilt in sechs Themenkomplexe.
Den Artikel finden Sie unter:
https://www.dakks.de/neue-akkstellegebv
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (03/2018)
Montag, den 26. März 2018 um 06:42 Uhr