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Dienstag, den 01. Februar 2022 um 10:45 Uhr

DAkkS senkt erneut Vorschusszahlungen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) senkt zum 1. Februar 2022 die Höhe der zu leistenden Vorschusszahlungen für ihre hoheitliche Akkreditierungstätigkeit. Mit diesem Schritt trägt die DAkkS zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres dazu bei, in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten die Belastungen der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen besser über die Gesamtlaufzeit eines Verfahrens zu verteilen.

Die Höhe der Vorschusszahlungen ergibt sich aus den in der Gebührenschätzung ermittelten und im Akkreditierungsverfahren voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Zum Februar senkt die DAkkS den Anteil der im Voraus zu zahlenden Gebühren auf 70 Prozent des prognostizierten Gesamtvolumens. Bereits zum Oktober 2021 hatte die nationale Akkreditierungsstelle den Anteil reduziert.

Durch die Vorschüsse sichert die DAkkS ihre Zahlungsverpflichtungen ab, die sie selbst vor der eigentlichen Leistungserbringung eingeht. Das Anfordern von Vorschusszahlungen auf die „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ beruht auf den Regelungen des Bundesgebührengesetzes und des Akkreditierungsstellengesetzes. Die Gebührensätze sind so bemessen, dass der gesamte mit den Akkreditierungsleistungen verbundene Personal‐ und Sachaufwand abgedeckt wird.

Die DAkkS leistet mit der weiteren Reduzierung ihren Beitrag, um die akkreditierten Konformitätsstellen in diesen anspruchsvollen Zeiten zu unterstützen.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/dakks-senkt-erneut-vorschusszahlungen.html

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (01/2022)

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