Gebührenordnung zur Akkreditierung in wesentlichen Teilen rechtswidrig und nichtig ?
Richtungsweisendes Ergebnis eines vom VUP beauftragten Rechtsgutachtens
"Die Gebührenordnung (AkkStelleKostV) zum deutschen Akkreditierungsstellen Gesetz (AkkStelleG) ist in wesentlichen Teilen rechtswidrig und damit nichtig". Zu diesem Ergebnis gelangt jetzt nach eingehender, umfangreicher Bewertung ein Rechtsgutachten, mit dem der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) einen der namhaftesten Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Deutschlands beauftragt hatte.
Der VUP hatte diese Expertise angefordert und finanziert, nachdem der Verband seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiT) anlässlich einer Besprechung im Juli 2014 aufgefordert wurde, Kritikpunkte am deutschen Akkreditierungswesen (VUP-Info 14.151) einschließlich dessen Gebührenordnung zusammenzutragen und vorzulegen.
Den ganzen Artikel finden Sie unter:
http://www.vup.de/artikel.php?typ=I&id=1533
Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) (02/2015)
Dienstag, den 24. Februar 2015 um 14:27 Uhr