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Freitag, den 04. Februar 2011 um 03:13 Uhr

Lebensmittelsicherheit: Bundesregierung sieht Meldepflicht für Laboratorien vor

Am 2. Februar 2011 verabschiedete das Bundeskabinett Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Damit setzt Bundesministerin Aigner erste Teile des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ um, den sie nach den Vorfällen um Dioxin in Futtermitteln Anfang 2011 vorgestellt hatte .

Im LFGB wird eine Meldepflicht für private Laboratorien vorgeschrieben. Sie müssen bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben, an die zuständigen Behörden melden (Nr. 4 des Aktionsplans). Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet, Ergebnisse über Eigenkontrollen zu Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen und nicht-dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen den zuständigen Behörden mitzuteilen (Nr. 8 des Aktionsplans).

Die Regelung zur Klarstellung der weiterhin geltenden Zulassungspflicht ernährungsphysiologisch wirksamer Stoffe, die unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden,  wurde aus dem vom der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf herausgenommen. Sie wäre notifizierungsbedürftig gewesen, hätte also der vorherigen Zustimmung der EU bedurft, und hätte so das zeitnahe Inkrafttreten der übrigen Vorschriften behindert.
Weitere geplante Änderungen des LFGB

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Anpassungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erreicht werden, die aufgrund von EU-Recht erforderlich sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Straf- und Bußgeldvorschriften.

Darüber hinaus verfolgt der Gesetzentwurf des BMELV das Ziel, die Zuständigkeiten für die Lebensmittelüberwachung bei der Einfuhr klarer zu regeln. Hier sind in Deutschland die Behörden der Bundesländer zuständig. Sie arbeiten bei der risikoorientierten Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern (also Ländern außerhalb der EU) mit dem Zoll zusammen. Für die Zusammenarbeit der jeweils beteiligten Behörden, etwa der Länder mit dem Bundesamt für Steuern im Bereich des Internethandels mit Lebensmitteln, sieht der Gesetzentwurf klare Regelungen vor.


Den ganzen Artikel finden Sie unter:

http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Rueckstaende-Verunreinigungen/Dioxin/LFGB-Entwurf-Aenderung.html;jsessionid=771BC0CE550A253961952E0294526EAD

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (02/2011)

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